Finanzierung mit unserem Partner TARGOBANK
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit Ihren Einkauf über unsere Partnerbank Targobank AG schnell und unkompliziert in kleinen Monatsraten zu bezahlen.
Für eine Laufzeit von 6, 12, 24, 36 oder 48 Monaten beträgt der Zinssatz 8,9%.
Folgende Voraussetzungen müssen lediglich erfüllt sein:
- Sie müssen volljährig sein
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben
- Sie müssen über ein Girokonto bei einer Bank in Deutschland verfügen
- Sie müssen ein regelmäßiges Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit haben
- Sie müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung besitzen
- Sie haben keinen negativen Schufa-Eintrag
Azubis:
- Höchstfinanzierungssumme € 1.000,–
- wohnhaft bei den Eltern
- mindestens im 7. Ausbildungsmonat
- Vorlage einer gültigen EC-Maestro Karte
Stundenten:
- Höchstfinanzierungssumme € 1.200,–
- nur Ratenkredit - Höchstlaufzeit 24 Raten
- Vorlage Studierendenausweis
- Höchstalter 29 Jahre
- Vorlage einer gültigen EC-Maestro Karte
Warum soll ich meine Telefonnummer beim Bezahlen angeben?
Falls wir noch Rückfragen zu Ihrer Bestellung oder Lieferung haben können wir diese per Telefon schnell mit Ihnen klären. Bitte geben Sie bei Ihrer Bestellung daher eine Telefonnummer an, unter der wir Sie am besten erreichen können.
Erforderliche Nachweise:
Lesbare Kopie des vollständigen Legitimationsdokuments sowie bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich eine lesbare Kopie des Aufenthaltstitels sind bei jeder Finanzierung Pflicht (die Ausweiskopie muss in Graustufen oder in Farbe erfolgen).
99,– EUR bis 2.000,– EUR Finanzierungsbetrag*:
- Keine Einkommensnachweise erforderlich
2.000,01 EUR bis 3.000,– EUR Finanzierungsbetrag*:
Mit gültiger girocard oder Kreditkarte (MasterCard, Visa, American Express, Diners Club) (Karte muss auf Antragsteller ausgestellt sein)
- Keine Einkommensnachweise erforderlich
Ohne gültige girocard oder Kreditkarte:
Hier gelten dieselben Anforderungen wie beim nachfolgenden Finanzierungsbetrag (3.000,01 EUR bis 5.000,– EUR)
3.000,01 EUR bis 5.000,– EUR Finanzierungsbetrag*:
- Arbeitnehmer: 1 aktuelle Lohn-/Gehaltsabrechnung (nicht älter als 2 Monate)
- Rentner: aktueller Rentenbescheid; wenn älter als 2 Jahre, dann mit aktuellem Kontoauszug
- Selbstständige: der letzte Einkommenssteuerbescheid
- Lesbare Kopie des Einkommensnachweises ist Pflicht
Mehr als 5.000,– EUR Finanzierungsbetrag*:
- Arbeitnehmer: die letzten 3 aufeinanderfolgenden Lohn-/Gehaltsabrechnungen oder ein Nachweis mit kumulierten Werten (das niedrigste Monatsnettogehalt ist anzusetzen)
- Rentner: aktueller Rentenbescheid (wenn älter als 2 Jahre, dann mit aktuellem Kontoauszug)
- Selbstständige: der letzte Einkommenssteuerbescheid inkl. aktueller Kontoauszug, aus dem die Steuervorauszahlung hervorgeht
- Lesbare Kopie des Einkommensnachweises ist Pflicht
* Einschränkungen aufgrund von vertraglichen oder sonstigen Vereinbarungen möglich.
Anforderungen an Lohn- und Gehaltsnachweise:
- Mindesteinkommen 350,– EUR (netto) monatlich
- Keine Lohnpfändung
- In deutscher Sprache
- Es sollten EDV-Abrechnungen sein
- Name des Arbeitgebers bzw. der zahlenden Stelle muss enthalten sein
- Antragsteller muss Gehalts-/Lohnempfänger sein
- Höhe der Zahlungen muss enthalten sein (z. B. bei Bruttolohn/-gehalt, Sozialabgaben und Nettolohn/-gehalt)
Erforderliche Unterlagen bei fremder Staatsangehörigkeit
Herkunftsland EU-Staat
- Gültige EU-ID-Card (Identitätskarte) mit aktueller Meldebescheinigung bzw. sonstige Dokumente* zur Adressbestätigung
oder
- Gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung bzw. sonstige Dokumente* zur Adressbestätigung
Herkunftsland Nicht-EU-Staat
- Gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung bzw. sonstige Dokumente* zur Adressbestätigung
- Eine Finanzierung ist nur bei den folgenden Aufenthaltstiteln möglich:
- § 9 a Daueraufenthalt-EU nach § 9 a AufenthG (Aufenthaltsgesetz)
- § 18 Aufenthaltserlaubnis nach § 18 AufenthG (Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung)
- § 19 a Blaue Karte EU nach § 19 a AufenthG
- § 21 Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG (Aufenthaltstitel zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit)
- § 28 Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG (Familiennachzug nach Deutschland)
- § 30 Aufenthaltserlaubnis nach § 30 AufenthG (Ehegattennachzug) kann eine Arbeitserlaubnis enthalten. Sollte diese nicht vorhanden sein, ist eine Kreditanfrage nicht möglich.
- Aufenthaltskarte nach FreizügG (Freizügigkeitsgesetz) (unabhängig vom Paragrafen)
- Daueraufenthaltskarte nach FreizügG (unabhängig vom Paragrafen)
- Niederlassungserlaubnis (alle, unabhängig vom Paragrafen)
* Sonstige Dokumente zur Adressbestätigung können sein: Einkommensnachweis, Strom- oder Wasserrechnung, Telefon- oder Handyrechnung,
Abrechnung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ). Diese dürfen nicht älter als 2 Monate sein. Des Weiteren gilt auch
der Elektronische Aufenthaltstitel als Dokument zur Adressbestätigung.
Für unsere Ladenkunden:
Finanzierungen im Ladengeschäft nur nach Terminabsprache! Sie benötigen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre EC-Karte. Der Antrag wird vor Ort gestellt und die Ware kann bei einer positiven Kreditzusage bis zu einem Warenwert von 3.000,00 € sofort mitgenommen werden! Ab einem Warenwert von 3.000,01 € kann die Ware erst mitgenommen werden, sobald wir die Auszahlung der Kreditsumme von der Targobank erhalten haben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Finanzierungsentscheidung ausschließlich von der Targobank AG getroffen wird, wir haben darauf keinen Einfluss!